• Thomas Breit
    Steuerberater aus Hamburg

Go Hamburg – Strategien vom Nachfolgespezialisten Thomas Breit

Gut getimt, flexibel und steueroptimiert.

Derzeit rollt auf den deutschen Mittelstand eine riesige Nachfolgewelle zu. Allein bis Ende 2020 suchen 227.000 KMU eine Lösung für die Übergabe, so eine aktuelle Analyse von KfW-Research. Derzeit sind etwa vier von zehn Chefs in mittelständischen Betrieben älter als 55 Jahre. 45 Prozent stellen aber derzeit noch keine Überlegungen zum Fortbestand ihrer Firma an – aus Sicht von Steuerberater Thomas Breit aus Hamburg ein veritabler Fehler: „Unternehmern, die Ihre Nachfolge nicht rechtzeitig planen, drohen sowohl finanzielle als auch faktische Schäden.“

Der Generationswechsel in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) ist gleichzeitig eine heikle Phase, aber auch eine große Chance. Die Situation kann katalysierend wirken, Innovationsprozesse beschleunigen und mehr Ertrag möglich machen. Zugleich gibt es viele Beispiele, bei denen durch den Wechsel in der Unternehmensinhaber Potenziale vernichtet werden. Wichtig ist es daher, die Nachfolge als komplexe strategische Aufgabe anzugehen. Neben ausgefeilten Steuerlösungen sind auch gute Personalentscheidungen gefragt, mit denen sich die Interessen aller Verantwortlichen ausbalancieren lassen.

Aktuelle Eckdaten zum Fortbestand der kleinen und mittleren Unternehmen in Deutschland

Anteile am gesamten Mittelstand in Prozent; Säulendiagramm: Aufteilung der Nachfolgen nach Zeitraum

Anmerkung: Im Erhebungsjahr 2017 (Berichtsjahr 2016) wurde die Erfassung zentraler Variablen zur Unternehmensnachfolge in KfW-Mittelstandspanel umgestellt und erheblich erweitert. Nicht alle Ergebnisse sind daher mit vorherigen Veröffentlichungen von KfW Research zum Thema vergleichbar.

Quelle: KfW-Mittelstandspanel 2017 und 2018

Auch für diejenigen, die ihre Nachfolgeregelung aktiv angehen möchten, stellen sich große Herausforderungen. Laut DIHK-Report zur Unternehmensnachfolge 2018 haben sich zuletzt 6.674 Senior-Unternehmer zum Thema Generationswechsel an ihre Industrie- und Handelskammer gewandt. Insgesamt 3.105 Unternehmen hatten zum Beratungszeitpunkt noch keinen passenden Nachfolger in Sicht.

Das entspricht mit 47 % beinahe jedem zweiten Unternehmen – ein neuer Höchststand. Andere Hürden liegen in der verspäteten Vorbereitung der Nachfolgesituation (43 Prozent der Befragten) und überzogenen Vorstellungen vom Kaufpreis (42 Prozent). Außerdem gaben 36 Prozent der Senior-Chefs an, auch emotional überfordert zu sein ihr Lebenswerk loszulassen.

Steuerberater Thomas Breit berät Sie gern

Wie mit Steuerberatung Thomas Breit die Übergabe zur nächsten Generation gelingt

Die Steuerkanzlei von Thomas Breit weiß um diese Probleme und rät seinen Mandanten „das Thema Nachfolge so früh wie möglich anzugehen und die Konzepte so flexibel wie möglich anzulegen, denn die Nachfolgeplanung bietet enorme Gestaltungsmöglichkeiten “ Die Devise: nicht alles endgültig festzurren, sondern Klauseln in die Vereinbarungen aufnehmen, die den Beteiligten einen Rückzug ermöglichen, denn der Hamburger Unternehmer weiß: Eine Unternehmensnachfolge ist nicht nur steuerrechtlich eine komplexe Angelegenheit, sondern auch eine hoch emotionale Situation mit Einfluss auf diverse unternehmerische Entscheidungen. Ist die Nachfolge ungeklärt, zögern zum Beispiel viele Inhaber Investitionen hinaus und beeinträchtigen damit die Zukunftsfähigkeit und den Wert ihres Betriebs. Im Gegenzug lässt eine geklärte Nachfolge die Investitionen um bis zu 40 Prozent ansteigen, wie die Ergebnisse der aktuellen KfW-Studie belegen.

Nachfolge sichern und beim Erben sparen mit der Steuerkanzlei Thomas Breit aus Hamburg

Einem Unternehmer, der es versäumt, seine Nachfolge rechtzeitig zu planen, drohen verschiedene finanzielle Schäden. So bringt er einen Teil der Familienabsicherung oder der eigenen Absicherung in Gefahr. Durch die Auflösung stiller Reserven – Beispiel Besitzgesellschaften – können Ertragssteuerliche Schäden eintreten. Wenn die Nachfolgeplanung aufgrund von Behaltefristen nicht mehr ausreichend gestaltbar ist, droht ertragssteuerlicher Verlust.

Dazu drohen faktische Schäden, die vor allem auf Beziehungsebene auftreten. So kann bei ungeregelter Zukunft Familienfrust entstehen, wenn kein geeigneter Nachfolger gefunden wurde. Eine Zwangserbschaft im Todesfall könnte die Familie spalten.

Der Hamburger Steuerberater Thomas Breit sieht den idealen Zeitpunkt, um Nachfolgeregelungen in der eigenen Firma zu treffen, sieben bis zehn Jahre, bevor der Inhaber sein Unternehmen weitergeben oder in Rente gehen möchte. Wesentliche Gründe:

  • Drei bis sieben Jahre greifen Behaltefristen im Ertragssteuerrecht, etwa durch Verschmelzungen, Spaltungen, Rechtsformwechsel, Zerstückelung von Vermögensgegenständen oder Beteiligungen.
  • Alle zehn Jahre verfällt die Zurechnung von Freibeträgen durch Schenkungen. Danach kann man sie erneut im Sinne einer vorweggenommenen Erbschaft nutzen.
  • Steuerbegünstigungen im Erbschaftsrecht für Betriebsvermögen können Auflagen von bis zu sieben Jahren haben. 

Erhöhter Gestaltungsspielraum durch rechtzeitige Nachfolgeplanung

Je jünger ein Unternehmer bei der Übergabe ist, desto offener sind die Gestaltungsmöglichkeiten und desto leichter können Exit-Lösungen einbezogen werden. Je älter der Verantwortliche bei der Übergabe ist, desto präziser sollte die Nachfolgeregelung vorbereitet sein. Die Steuerkanzlei Thomas Breit weiß, für welche Unternehmer und Familiensituationen die Erbnachfolgeplanung besonders wichtig sind:

  • Kinderlose Unternehmer

    Ein kinderloser Unternehmer sollte dringend klären, wer das Unternehmen später erhalten soll. Bei Einer ausbleibenden Nachfolgeregelung, erbt möglicherweise der Staat – anderenfalls die Eltern, Großeltern oder Neffen und Nichten, wie es das Gesetz vorgibt.

  • Zwangsverkäufe durch Erbschaftssteuer

    Vor allem bei Unternehmen mit hohen rechnerischen Unternehmenswert kann es vorkommen, dass Erben die Erbschaftssteuer nur durch Zwangsverkäufe tragen können. Ist das Unternehmen rechnerisch Millionen wert und die Nachfolge nicht geregelt, droht die Erbschaftssteuer die Erben zu erdrücken. in der Regel muss dann einem ungünstigen Zwangsverkauf zugestimmt werden, nur um die Steuer bezahlen zu können, anstatt das Lebenswerk des Erblassers fortführen zu können.

  • Kinder wollen nicht übernehmen

    Gesetzt den Fall die Kinder eines Unternehmers wollen nicht in dessen Fußstapfen treten, möchte er sie vermutlich dennoch gut absichern. Dafür gilt es, je nach Ausgangssituation, verschiedene Lösungen wie Besitzgesellschaften, stille Gesellschaften oder eine Familien-Holding zu prüfen.

  • Kinder können nicht übernehmen

    Die Situation: Ein Unternehmer hat mehrere Kinder, aber nicht alle wollen oder können ihr Erbe antreten. Die Harmonisierung des Erbausgleichs, die Beachtung des Pflichtteilrechts und des Pflichtteilergänzungsanspruchs stellen in diesem Fall die großen Herausforderungen dar.

Interessen ausgleichen und finanzielle Vorteile nutzen – nicht nur in Hamburg

Mit einer professionellen Nachfolgeplanung lassen sich die verschiedensten Szenarien bereits im Vorfeld gestalten und zum Wohle aller Beteiligten lösen. Der Steuerberater Thomas Breit ist Spezialist auf dem Gebiet und betreut viele Kunden deutschlandweit. Bei der Planung geht er in mehreren Schritten vor:

  • Zunächst werden die rechtlichen und tatsächlichen Familienverhältnisse aufgezeichnet,
  • danach ein Familienorganigramm mit Erbansprüchen und Pflichtteilsrechten erstellt.

Auf dieser Basis können er und sein Team erste Lösungsansätze erarbeiten und die Auswirkungen auf die Erbschaftssteuer aufschlüsseln. Dem Mandanten werden nun unter Berücksichtigung seiner persönlichen Wünsche und Ziele verschiedene Ansätze skizziert. Daraus lassen sich konkrete Lösungen entwickeln, die detailliert mit dem Unternehmer besprochen und gemeinsam finalisiert werden. Das verabschiedete Konzept geht dann an Rechtsanwälte und Notare. Die Hamburger Steuerkanzlei Thomas Breit steht seinen Mandanten auf Wunsch bei der kompletten Umsetzung im Bereich der Gesellschaften zur Seite. Das schließt auch Gespräche mit Banken, Familienmitgliedern und anderen Beteiligten ein.

„Meine Philosophie ist es, nicht allein nach den Steuern zu steuern“, so Thomas Breit. Zu gestalten ist ein interessengerechtes Gesamtsystem, das die Zukunft des Unternehmens wie auch die Situation der Erben berücksichtigt. Es muss sich für alle rechnen. Erst dann lässt sich – mit dem Erben oder Vermächtnisnehmer oder Käufer – eine tragfähige Unternehmensnachfolge umsetzen.

Nachfolgespezialist und digitaler Wegbereiter

Über Steuerberater Thomas Breit aus Hamburg

Steuerberater Thomas Breit betreute bisher rund 2.000 Mandanten vor allem bei der Erb- und Nachfolgeplanung sowie der Unternehmensumwandlung. Der Fokus liegt auf steuerlichen und gesellschaftsrechtlichen Gesamtlösungen.

Die Kanzlei arbeitet zu 100 Prozent papierlos. Als digitaler Pionier kann Thomas Breit seine Kunden besonders effizient bei Digitalisierungsprojekten unterstützen. Dazu gehören auch Tax Compliance Management Systeme, kurz Tax CMS, mit denen sich die Rechtssicherheit von Unternehmen wesentlich steigern lässt.

Das in Hamburg ansässige Beratungsunternehmen arbeitet mit einem Netzwerk renommierter Experten, das Wirtschaftsprüfer und national wie international agierende Anwaltskanzleien umfasst. Thomas Breit ist zudem als Gastdozent an der Hochschule Fresenius Hamburg aktiv. Auf seinem Blog gibt er praxisnahe Hinweise rund um die Unternehmensnachfolge und aktuelle Steuerthemen für KMU.

Zweimalige Auszeichnung im Handelsblatt-Ranking
“Beste Steuerberater und Wirtschaftskanzleien 2019“